Importanti cambiamenti nell'assegnazione delle frequenze per i microfoni wireless
Pubblicato: 17.09.2014
Die Bundesnetzagentur hat eine neue Version der Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL) veröffentlicht.
Alle professionellen Nutzer haben ab sofort die Möglichkeit, auf Antrag Frequenzen aus dem Spektrum 470 – 608 MHz und 614 – 790 MHz zugeteilt zu bekommen. Konferenztechnik-, Tour- und Medientechnik-Verleiher, Professionelle Bands und Programmproduktionen erhalten in diesem Schritt wesentlich größere Flexibilität als bislang.
Die Kategorisierung in die bisherigen Nutzergruppen „Rundfunk“, „Professionelle drahtlose Produktion“ und „Ortsgebundene Nutzung“ wird weitestgehend aufgelöst. Anstelle dessen werden nur noch Anwendungen aus „Rundfunk“ und „Professionelle drahtlose Produktion“ separat benannt, und mit wenigen Ausnahmen im VHF-Bereich – auch hinsichtlich der Frequenzvergabe – gleich behandelt.
Die neuen Zuteilungen werden bedarfsorientiert vergeben: Je nach Einsatzort(en) und Flexibilitätsbedarf können Einzel-Frequenzen, Frequenzpakete oder -bereiche aus dem UHF-Spektrum zugeteilt werden.
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