Mitschnitt von Originalton und gedolmetschten Sprachen
Mitschnitt vom Originalton
Der Originalton ist der jeweile Ton, der bei einer Konferenz im Saal oder bei einer Vorführung eines Films zu hören ist. Dieser Saalton kann zu dokumentarischen Zwecken auch aufgezeichnet werden. Es ist dann bei einer mehrsprachigen Tagung natürlich auch die jeweilige Sprache der Redenden und Diskussionsteilnehmer*innen auf dem Mitschnitt. (Soll eine Aufzeichnung der Dolmetschenden stattfinden, lesen Sie bitte den Hinweis unter Punkt zwei.) Mitgeschnitten wird üblicherweise per digitalem Medium in einem möglichst geschützten und datenkonformen Bereich/Cloud.
Mitschnitt von Verdolmetschungen
Ein Mitschnitt der Dolmetschkanäle ist aus urheberrechtlichen Gründen auf jeden Fall nur mit vorheriger Zustimmung der Dolmetscher*innen möglich und Gegenstand eines gesonderten Vertrages. Zusätzliche Kosten können dabei entstehen. Hierbei sollte auch bedacht werden, dass die mündliche, für den Augenblick gedachte Leistung eines Simultandolmetschers nicht mit der schriftlichen Arbeit eines Übersetzers gleichgesetzt werden kann. Wenn also neben dem Mitschnitt des Originalton auch der von gedolmetschten Sprachen erfolgt, so sollte dies in erster Linie internen Zwecken dienen.
Zu dem Mitschnitt von Dolmetschenden fragen Sie am besten professionelle beratenden Dolmetscher.
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