Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Der Ausbildungsberuf „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“ ist staatlich anerkannt (seit August 1998). Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre.
Folgende Kenntnisse und Fertigkeiten sollen dabei mindestens erworben werden:
- Berufsbildung, Arbeitsrecht, Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Konzipieren und Kalkulieren von Veranstaltungen
- Beurteilen der Sicherheit und der Infrastruktur von Veranstaltungsstätten
- Planen von Arbeitsabläufen; Zusammenarbeiten im Team
- Bereitstellen, Einrichten und Prüfen von Geräten und Anlagen
- Sichern, Transportieren und Lagern von Geräten und Anlagen
- Aufstellen und Montieren von Veranstaltungsaufbauten
- Organisieren, Bereitstellen und Prüfen der Energieversorgung
- Aufbauen, Einrichten und Bedienen von Beleuchtungs- und Projektionsanlagen
- Aufbauen, Einrichten und Bedienen von Beschallungsanlagen
- Aufnehmen und Übertragen von Bild, Ton und Daten
- Bewerten und Durchführen von Spezialeffekten
- Durchführung von Veranstaltungen
Ausgebildet werden kann in Theatern, Mehrzweckhallen, sonstigen Veranstaltungsbetrieben, bei Film und Funk sowie Dienstleistungsunternehmen für Veranstaltungstechnik. Kann ein Ausbildungsbetrieb nur einen Teil des Ausbildungsplans erfüllen, sind Ausbildungsverbünde mit weiteren Betrieben denkbar.
Regeluntericht und Blockunterricht wird beim theoretischen Teil der Ausbildung bereits an einigen Standorten angeboten. Adressen hierzu finden Sie hier!.
Ein Ausbildungsvertrag zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem ist zwingend vorgeschrieben.
Ausbilden dürfen all jene Betriebe, die die oben genannten Kenntnisse vermitteln und fachlich sowie persönlich geeignete Ausbilder anbieten können.
- Meister einer einschlägigen Richtung mit IHK- oder HWK-Prüfung
- Diplomingenieure mit einschlägiger Fachrichtung
- Personen mit langjähriger Erfahrung in der Veranstaltungstechnik
Die Ausbildung endet mit einer Prüfung durch eine Industrie- und Handelskammer.
Freie Ausbildungsplätze
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