Gebärdensprach-Dolmetscher*innen
Bei Konferenzen mit Beteiligung von Gehörlosen bilden Gebärdensprach-Dolmetschende die wichtige Schnittstelle.
Selbstverständlich können auch hier Gebärdendolmetscher*innen und Konsekutiv- oder Simultandolmetschende zusammenarbeiten.
Gebärdensprach-Dolmetscher*innen werden in folgenden Bereichen eingesetzt:
- Arztbesuch, Behörden, Elternabend
- Konferenzen, Tagungen, Betriebsversammlungen,
- Vorträge, Besprechungen
- Universitäten, Fort- und Weiterbildungen usw.
Bestellung von Gebärdensprach-Dolmetschenden bei:
- den zuständigen Dolmetscher-Einsatzzentralen
- den Landesverbänden der Gehörlosen
Wichtige Angaben zum Dolmetschereinsatz:
wofür: | z.B. Hochzeit, Betriebsversammlung |
wann: | Tag, Zeit – wo: Ort, Treffpunkt – wie lange: von bis ? Uhr |
wer bezahlt: | Kostenträger |
Sprachform: | LBG, DGS |
Aufgaben und Pflichten eines Gebärdensprach-Dolmetschenden
- Die Dolmetschenden übersetzen für Gehörlose und Hörende
- Sie müssen DGS, LBG und Fingeralphabet gut beherrschen
- Dolmetschende sind verpflichtet, alle ihnen zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln
- Dolmetschende müssen Neutralität wahren
Stand 2024 wird an einer Novellierung der Normen für die Arbeitsbedingungen der Gebärdensprachdolmetscher*innen gearbeitet (ISO/AWI 17651-4 standard on signed language interpreters‘ working environment).