Versammlungsstättenverordnung
Gemäß der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) sind bei allen Veranstaltungen zur Abwendung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit gewisse Mindestanforderungen unbedingt zu beachten!
Hintergrundinformationen zur VStättVO:
Die Versammlungsstättenverordnung ist tatsächlich schon weit mehr als 100 Jahre alt und wird von den einzelnen Bundesländern in Anlehnung an die Landesbauordnung geregelt. Sie ist daher auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Vor allem bei den Brandschutzbestimmungen sind die Anforderungen abweichend.
Mittlerweile gibt es eine von der deutschen Bauministerkonferenz (ARGEBAU) erstellte Muster-Versammlungsstättenverordnung, abgekürzt MVStättV. Diese soll als Grundlage einer bundesweiten Vereinheitlichung dieser Länderregelungen dienen, wird aber von vielen Bundesländern nur zögerlich oder gar nicht umgesetzt, ist daher rechtlich weder für die Bürger*innen noch für die Landesregierungen verbindlich.
Die VStättVO ist immer wieder hier und da veraltet, sodass hier immer wieder Handlungsbedarf besteht, die Verordnung zu überarbeiten und zu modernisieren, um sie an die aktuellen Anforderungen und technischen Möglichkeiten und Gegebenheiten anzupassen.
Die Politik sollte weiterhin gefordert sein, eine Regelung auf deutscher – oder besser noch: europäischer – Ebene herbeizuführen, damit die Verordnung für Veranstalter und Betreiber von Tagungsstätten einheitlich und überschaubar wird.
Da die Versammlungsstättenverordnung – wie erwähnt – von den einzelnen Bundesländern geregelt wird, sollten sich die Betreiber von Veranstaltungsstätten und die Event-Organisatoren über die Regelungen im jeweiligen Bundesland im Vorfeld informieren, in dem die Veranstaltung durchgeführt werden soll.
In der VStättVO werden unter anderem folgende Punkte geregelt:
- bei welcher Einrichtung die VStättVO angewendet wird
- ab welcher Größenordnung der Veranstaltung die VStättVO greift
- Einsatz von technischen Fachkräften
- Anforderung an das Podium/die Bühne
- Feuermelder und Feuerlöscher, Brandsicherheitswachen
- Vorhänge und andere Dekorationen
- Abschrankungen
- Lichttechnik
- Bestuhlung
- Rettungswege innerhalb und außerhalb von Gebäuden
- Fliegende Bauten, Rigging
- Einsatz von Laser und Pyrotechnik
- Lärmschutz, Lichtimmissionsschutz und andere
- Barrierefreiheit
- Nachhaltigkeit
Bei Nichtbeachtung bzw. Verstößen kann eine Veranstaltung abgebrochen bzw. von einer nochmaligen Vermietung abgesehen werden. Weiterhin ist mit entsprechenden Bußgeldern und Strafen zu rechnen.
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